gültig ab 01.01.2016 (lt. HV vom 29.01.2016)
Jahresbeiträge | |
Einzelmitgliedschaft Erwachsene |
170,00 € |
(Ehe-) Paare (inklusive Kinder bis 14 Jahre) |
230,00 € |
Studenten, Azubis ab 18 Jahre, Bundesfreiwilligendienstleistende |
80,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre ohne Mitgliedschaft eines Elternteils ** |
80,00 € |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre bei Mitgliedschaft eines Elternteils ** |
60,00 € |
Passive Mitglieder |
40,00 € |
Sondermitgliedschaft für Mannschaftsspieler, die auch in einem anderen Tennisverein aktiv gemeldet sind *** |
80,00 € |
Sondermitgliedschaft für Jugendliche, Studenten, Azubis ab 18 Jahre, Bundesfreiwilligendienstleistende, die auch in einem anderen Tennisverein aktiv gemeldet sind *** |
40,00 € |
Zusätzlich werden jährlich zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag Abstandszahlungen für Arbeitsleistung und Wirtschaftsdienst (WIDI) gemäß unten stehender Aufstellung eingezogen. Der Gegenwert für tatsächlich geleistete Arbeits- und WIDI-Stunden wird mit der Beitragsrechnung im Folgejahr zurückvergütet. Alternativ kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden , wenn auf die Rückzahlung des Gegenwerts verzichtet wird. ****
Arbeitsleistung ***
Aktiven Mitgliedern zwischen 18 und 65 Jahren werden jährlich bis zu 12 geleistete Stunden für Arbeitsdienst oder Wirtschaftsdienst (WIDI) zurückerstattet. Aktiven Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden jährlich bis zu 3 geleistete Arbeitsstunden zurückerstattet.ØJe geleistete Stunde (Arbeits- oder Wirtschaftsdienst) werden 10,00 €/Erwachsener und 7,00 €/Jugendlicher berechnet.
Schnupperjahr ***
Tennisinteressenten (keine ehemaligen Mitglieder) können sich für eine Saison zum Schnupperjahr anmelden. Für diese Zeit ist nur der entsprechende Halbjahres-Mitgliedsbeitrag zu entrichten. (Gilt nicht für Passive und Sondermitgliedschaft).
Die Schnuppermitgliedmitgliedschaft geht im nächsten Jahr automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über, sofern das Schnuppermitglied nicht bis 30.11. des laufenden Jahres schriftlich widerspricht.
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für alle Altersangaben ist der 31.12. des Vorjahres Stichtag
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Schüler bis Schulabschluss (max. 20 Jahre)
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Im 1. Jahr der Mitgliedschaft bzw. im Schnupperjahr sowie für die Sondermitgliedschaft sind keine Arbeitsleistung und kein WIDI zu erbringen. Wenn jemand nachweislich überhaupt nicht gespielt hat, kann auf Antrag der Arbeitsdienst/WIDI nachträglich erlassen werden.
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Wer seine Arbeits- WIDI-Stunden ableisten möchte, muss sich möglichst vor Saisonbeginn bei der Geschäftsstelle melden. Die möglichen Termine werden diesen Mitgliedern dann jeweils mitgeteilt. Ab 1. August kann nicht mehr garantiert werden, dass es freie Termine zur Ableistung von Arbeit/WIDI gibt.